Mehr Impfnebenwirkungen als gedacht - Etliche tödliche Verdachtsfälle auch bei Jüngeren - PLANDEMIC: Angst ist das Virus, Wahrheit ist die Heilung


Mehr Impfnebenwirkungen als gedacht. Eine Krankenkasse schlägt Alarm

Eilmeldung:
Der Vorstand der BKK ProVita, Andreas Schöfbeck, machte darauf aufmerksam:
Die Zahl der Impfschäden und der Todesfälle nach Corona-Impfung wird massiv unterschätzt.
Das hätte er nicht tun sollen. Denn ehrliche Menschen passen nicht ins System!
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, wurde ihm fristlos gekündigt.

01.03.2022 https://www.welt.de/politik/deutschland/article237236519/Nach-Aussagen-zu-Impfnebenwirkungen-Vorstand-der-BKK-ProVita-ist-fristlos-gekuendigt.html

Darum ging es:

Die Covid-19-Vakzine wurden mehrfach von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als „fast nebenwirkungsfreie Impfung“ bezeichnet. Der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse BKK ProVita sieht das nach einem Blick in die Abrechnungsdaten allerdings anders: Nach der Auswertung der Millionen von Versichertendaten heißt es, dass die Gesamtzahl der Nebenwirkungen um ein Vielfaches höher sei als die, die vom Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden. …

25.02.2022 mehr...

Blick in die Black Box – Krankenkasse schlägt wegen Impfschäden Alarm

Die Covid-19-Vakzine sind sicher, gut verträglich und hochwirksam, hört und liest man allenthalben. Das stimmt aber nicht! Eine Betriebskrankenkasse hat ihre Abrechnungsdaten auf Fälle von Impfkomplikationen durchforstet und wurde massenhaft fündig. Hochgerechnet könnten bis zu 5 % aller bisher in Deutschland Geimpften wegen Impfnebenwirkungen in ärztlicher Behandlung gewesen sein, und auch die Zahl der Todesfälle nach Spritze wird massiv unterschätzt. Bei den zuständigen Behörden stößt er mit seiner Warnung auf eine Mauer des Schweigens. Zu „Behauptungen“ äußere man sich nicht, heißt es vom Robert Koch-Institut. So viel Ignoranz ist gemeingefährlich! …

Die geplante allgemeine sowie die bereits beschlossene „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen mit dem heutigen Tag ad acta gelegt werden. Wie die „Welt“ am Donnerstag berichtete, ist die Zahl der mutmaßlichen Impfkomplikationen nach Verabreichung der in Deutschland zugelassenen Covid-19-Vakzine offenbar um eine Vielfaches höher, als die zuständigen Behörden und politisch Verantwortlichen es bisher dargestellt haben. …

Todesfälle stark untererfasst

24.02.2022 mehr...


15-jährige starb nach Impfung

Bis heute gibt es keinen einzigen bestätigten Fall eines kausal tatsächlich an Covid verstorbenen Minderjährigen in Deutschland. …
Wer Kinder und Jugendliche angesichts der Zahlenverhältnisse gegen Covid impft und dies mit Eigenschutz begründet, muss sich darüber im Klaren sein, dass er sie gegen eine inexistente Bedrohung spritzen lässt – was sogar dann völliger Unsinn wäre, wenn die Impfungen unbedenklich und ohne Nebenwirkungen wären.

Genau das sind sie aber nicht – und das macht die Sache noch schlimmer. Da die Krankheit, gegen die die Vakzine angeblich „immunisieren” sollen, schlichtweg keine realen Opfer unter Kindern und Jugendlichen fordert (und diese ohnehin durch ihr natürliches Immunsystem kategorisch und prinzipiell gut gegen Corona geschützt sind), wäre bereits auch nur EIN einziger Todesfall als Folge der Impfungen ausreichend, um die sprichwörtliche Medizin bitterer als die Krankheit erscheinen zu lassen – und so die gänzliche Unverhältnismäßigkeit und Unverantwortlichkeit der Impfung in dieser Altersgruppe zu beweisen.

Etliche tödliche Verdachtsfälle auch bei Jüngeren

Genau das ist der Fall – aber nicht etwa in einem Fall, sondern in mittlerweile unzähligen. Längst pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass etliche Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang zur Impfung aufgetreten sind, auch und gerade unter jüngeren Personen, und solche Fälle stets aufs Neue auftreten. Auch wenn das Desinformationskartell der Pharma-Polit-Lobby bislang alles daransetzt, jede Kausalität zu leugnen und der Öffentlichkeit stets andere, vermeintlich beruhigende Erklärungen der entsprechenden Verdachtsfälle aufzutischen, beißt daran die Maus keinen Faden ab. …

24.02.2022 mehr...


Lauterbachs neuestes Husarenstück: Verschärfte Einreisebedingungen ab Herbst

Ab Oktober sollen nur noch Geboosterte als vollständig geimpft gelten.
Lauterbach lässt nicht locker. Während fast täglich neue Länder die Aufhebung fast aller Corona-Maßnahmen ankündigen, sieht der Bundesgesundheitsminister Deutschland in einer Ausnahmestellung. Ein Ende aller größeren Corona-Beschränkungen kann vorerst kein Vorbild für Deutschland sein, lautet sein Credo. „Wir müssen mit unseren eigenen Regeln arbeiten, und die müssen immer die deutsche Sonderstellung berücksichtigen“, sagte der SPD-Politiker der „Zeit“.

Vor diesem Hintergrund überrascht kaum, dass Deutschlands oberster Mahner einmal mehr ein Kabinettstück ersonnen hat, das den Bundesbürgern das Leben schwerer macht. Konkret: Ab kommendem Herbst sollen die Voraussetzungen für den Impfnachweis bei der Einreise nach Deutschland verschärft werden. Vollständig geimpft ist ab dem 1. Oktober laut des Entwurfs der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung nur, wer drei statt bislang zwei Impfungen vorweisen kann. Zwei Pikse gelten nur dann als vollständiger Schutz, wenn zusätzlich eine Genesung nachgewiesen werden kann.

Genau hier setzt Lauterbachs Gesundheitsministerium nach dem unwürdigen Hickhack um die willkürliche Verkürzung des Genesenenstatus den Hebel an: Der Entwurf sieht vor, den Genesenennachweis auf faktisch 62 Tage zu begrenzen, da die Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen darf. Damit stellt sich Lauterbach gegen die EU, die sich beim Genesenenstatus auf eine Dauer von 180 Tage festlegt hat.

Lauterbach bewegt sich juristisch auf dünnem Eis

Der gesundheitspolitische Sprecher Tino Sorge (CDU) sieht darin laut „Welt“ einen nationalen Alleingang, der sich „auch im Lichte der abflachenden Omikron-Welle nicht rechtfertigen“ lasse.

Gegenwind könnte Lauterbach auch von der Justiz drohen. Erst gestern gab das Verwaltungsgericht Hannover dem Antrag eines Mannes auf einstweiligen Rechtsschutz statt, der gegen die Verkürzung seines Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut geklagt hatte. Tags zuvor hatte mit dem Verwaltungsgericht München ein weiteres Gericht die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig erklärt. …

24.02.2022 mehr...


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