Schlaganfälle, Herzinfarkte, Herzmuskelentzündungen, Thrombosen, Embolien, Thrombophlebitiden, ungewöhnlich schnelle Rezidive von scheinbar überwundenen Krebserkrankungen, Reaktivierungen von Autoimmunerkrankungen wie Rheumatoide Arthritis, Colitis, Multiple Sklerose, Psoriasis und Autoimmunhepatitis.
Besonders häufig beobachten wir Rezidive von sich bisher still verhaltenen chronischen viralen und bakteriellen Infektionen wie z. B. Herpes zoster (Gürtelrose) und Borreliose, von ständiger Müdigkeit, Schmerzen in den Gelenken, der Wirbelsäule, in den Armen und Beinen, von großflächigen Hautirritationen, Herzrasen, Zitteranfällen, Konzentrationsstörungen und Demenz.
Das alles gelangt kaum an die Öffentlichkeit, denn die betroffenen Menschen lassen sich von ihren Ärzten fast immer abspeisen mit Sätzen wie „Das hat mit der Impfung nichts zu tun“ oder „Das ist reiner Zufall“.
Bitte lassen Sie sich nicht abspeisen! Ausnahmslos immer, wenn irgendwelche Beschwerden, unter denen Sie vorher nicht gelitten haben, nach der Impfung auftreten, müssen Sie das melden, weil ein zeitlicher Zusammenhang zur Impfung besteht!
Ob es sich um eine Impfnebenwirkung handelt, können nicht Ihr Arzt oder Sie entscheiden!
Das ergibt sich aus der statistisch ermittelten signifikanten Häufigkeit eines Krankheitsgeschehens, welche zu ermitteln Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Robert Koch-Instituts (RKI) ist. Das setzt jedoch Ihre Meldung voraus!
Sie haben nicht nur das Recht, den Behörden unerwünschte Wirkungen von Impfungen zu melden: Es ist Ihre staatsbürgerliche Pflicht!
Damit die Bevölkerung informiert wird und nicht den gleichen Fehler begeht wie Sie.
Bitte bedenken: Alle Covid-Impfungen sind riskante medizinische Experimente, doch die ahnungslosen Massen werden einer Gehirnwäsche unterzogen, und es wird suggeriert, dass alle Impfstoffe als sicher und wirksam „zugelassen“ wurden.
Sie können eine Nebenwirkung für sich oder auch im Namen einer anderen Person melden, die Sie betreuen, wie etwa im Namen eines Kindes oder eines Angehörigen. Das Paul-Ehrlich-Institut bietet ein spezielles Meldeformular an.
COVID-19-Online-Meldeformular:
https://nebenwirkungen.bund.de/SiteGlobals/Forms/nebenwirkungen/covid-19-impfstoff/01-person/person-node.html;jsessionid=B532E3C5514B0A65DA706850867696BC.intranet172
Allgemeine Infos:
Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden. Die Meldepflicht nach IfSG gilt in jedem Fall. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass direkt an den Hersteller oder online direkt an das PEI gemeldet wird. Ein Meldeformular mit einer Falldefinition zum Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung finden Sie auf den Internet-Seiten des PEI:
Meldeformulare für Ärzte und Verbraucher bei Verdacht auf Impfkomplikation:
https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/meldeformulare-online-meldung/meldeformulare-online-meldung-node.html
Nebenwirkungsmeldung durch betroffene Personen:
https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/meldeformulare-online-meldung/nebenwirkungsmeldung-verbraucher-inhalt.html
Gegen Nebenwirkungen der „Impfung“ kann man außer Abwarten nicht viel machen.
Die Wirkmechanismen der "Impfung" hier klicken
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