Am Donnerstag dieser Woche fiel am Berliner Landgericht das Urteil gegen den 30-jährigen afghanischen Flüchtling Abdul Malik A. Im vergangenen September hatte er einer ehrenamtlichen Gärtnerin, die auch Islamwissenschaftlerin ist und sich für Flüchtlinge einsetzte, mit einem Messer die linke innere Halsschlagader durchtrennt. Dadurch wurde ein Schlaganfall ausgelöst, infolgedessen die Frau nun zeitlebens halbseitig gelähmt ist und ihr Sprachvermögen verloren hat.
Wie lautet nun im besten Deutschland das Urteil gegen Abdul Malik A.? KEIN Gefängnis, stattdessen – welche Überraschung – Unterbringung in einer Psychiatrie. Wann immer hierzulande ein Muslim gefasst wird, der unter Berufung auf Koran, Scharia oder krude islamistische und salafistische Parolen grässliche Abscheulichkeiten „nach alter Väter Sitte“ verübt, kann man Gift darauf nehmen, dass er von einer Woge des Verständnisses, der kulturellen Nachsichtigkeit und gutachterlicher „Großzügigkeit“ erfasst wird, die ihn aus der Schusslinie bringen und seine angebliche Unzurechnungsfähigkeit beweisen soll.
Derweil muss sich zeitgleich ein deutscher Familienrichter aus Weimar vor dem Erfurter Landgericht wegen „Rechtsbeugung” verantworten, weil er im April 2021 an zwei Thüringer Schulen unter anderem die absurde, vom Bildungsministerium angeordnete Maskenpflicht wider wissenschaftliche Evidenz aufgehoben hatte; dies hatte er mit Kindeswohlgefährdung begründet. Das Urteil war vom Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben worden, nachdem das Bildungsministerium Beschwerde eingelegt hatte. Die Erfurter Staatsanwaltschaft wirft dem Richter nun vor, sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt zu haben, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen”. Bei einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren Haft – wobei hier niemand mildernde Umstände anerkennt.
Und so buchstabieren wir politische Gesinnungs-Justiz: Hier zeigt sich einmal mehr die groteske Unverhältnismäßigkeit der deutschen Rechtsprechung. Schwerste Gewalttaten werden mit lächerlichen Strafen oder Therapieplätzen geahndet – während ein Richter, der zumindest fragwürdige Corona-Beschränkungen mit einem fundiert erläuterten Urteil außer Kraft setzt (noch dazu für Kinder, von denen nur eine minimale Ansteckungsgefahr ausgeht und bei denen schon gar kein schwer Krankheitsverlauf zu befürchten ist), mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen muss; ganz abgesehen davon ist seine Karriere ruiniert. Dieses Deutschland wird für normale, anständige, rechtgläubige Menschen mit jedem Tag schwerer zu ertragen.
05.06.2022 mehr...
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