Rettet die Demokratie! Es ist 5 vor 12!

Die Reform des Infektionsschutzgesetzes ist am 18.11.2020 im Eiltempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden.
Die Polizei beendet die Demonstration gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gewaltsam. Grund der Auflösung: Die Nichteinhaltung der Auflage, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Die Masse lässt sich nicht beruhigen. Wasserwerfer und Pfefferspray kommen zum Einsatz. Es gibt Verletzte.
Eindrücke: https://kenfm.de/kenfm-am-set-demo-berlin-18-11-2020-teil-2-aufloesung-wasserwerfer-eskalation/

Die nachfolgenden Infos sind daher obsolet.

Kundgebung vor dem Reichstagsgebäude im Regierungsviertel Berlin
„Stoppt das Infektionsschutzgesetz §§ 28a und 36“

Es geht uns alle an und wird auch uns alle treffen! Bitte informieren Sie sich!
Veranstaltung vorverlegt auf Mittwoch, 18. November 2020, 11:00 - 16:30 Uhr, vor dem Reichstagsgebäude in Berlin

Am 18. November 2020 wird im Bundestag das Bevölkerungsschutzgesetz in 2. und 3. Lesung behandelt und soll danach zur Abstimmung gebracht werden.
Dieses „Ermächtigungsgesetz“ kann unsere elementarsten Grundrechte aushebeln.
Von der Meinungsfreiheit bis zur Reisefreiheit wird man uns mit Hilfe dieses Gesetzesvorhabens Beschränkungen auferlegen können. Selbst das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschränkt. Noch vor einem Jahr hätte man derartiges schlicht für unmöglich gehalten.
Wollen wir erneut ein „Ermächtigungsgesetz“ hinnehmen? 1933 nannte man es „Gesetz zum Schutz von Volk und Staat“. 2020 nennt man es „Bevölkerungsschutzgesetz“.
Leider können Politiker für ihr Handeln bzw. Abstimmungsverhalten nicht belangt werden. Keiner der Reichstagsabgeordneten, die für Hitler und das damalige Ermächtigungsgesetz stimmten, wurde je dafür belangt. Aber in der heutigen Zeit sollte man die uns noch zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten zu den einschränkenden Gesetzen für die Nachwelt zu dokumentieren. Politikerinnen und Politiker sollen stets damit konfrontiert werden, wofür sie gestimmt haben.

Fordern Sie die Politiker, insbesondere die in Ihrem Wahlkreis, auf, dagegen zu stimmen!
Das geht ganz einfach: Den Link www.bundestag.de/abgeordnete aufrufen. In der oberen Leiste den Button PLZ / Ort anklicken und die eigene Postleitzahl eintragen.
Es erscheinen Foto, Name und Parteizugehörigkeit der Politiker, die ihren Wahlkreis im Bundestag vertreten. Wenn Sie auf ein Politiker-Foto klicken, erscheinen die Kontaktdaten und ein Feld mit der Bezeichnung „Kontakt“. Wenn Sie „Kontakt“ anklicken, können Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an die Politikerin oder den Politiker senden - oder eine E-Mail versenden.

Beispiele
Betreff: Abstimmung zum Bevölkerungsschutzgesetz
Nachricht: Sehr geehrte/r …, ich wohne in Ihrem Wahlkreis und ersuche Sie ausdrücklich, das Bevölkerungsschutzgesetz, das am 18. November 2020 im Bundestag behandelt wird, abzulehnen und dagegen zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Name, Anschrift
oder E-Mail:
Sehr geehrte/r …, ich wohne in Ihrem Wahlkreis und wende mich heute mit einer Bitte an Sie: Ich bitte Sie inständig, das Bevölkerungsschutzgesetz, welches am 18.11.2020 im Bundestag behandelt wird, abzulehnen und dagegen zu stimmen. Ich akzeptiere die Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen wurden und trage diese als demokratisch lebender Bürger mit und setze diese um. Weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes schaffen meiner Meinung nach jedoch keine Verbesserung der Situation, sondern schränken unser freiheitliches Leben weiter massiv ein.
oder:
Es muss auch in Zeiten einer Pandemie ein Recht auf körperliche Unversehrtheit geben.
Mit freundlichen Grüßen
Name, Anschrift

Politiker freuen sich, wenn sich möglichst viele Bürger für deren Abstimmungsverhalten interessieren.
Und vor allem können diese Politiker danach nicht sagen, sie seien nicht ausdrücklich von Bürgern aus ihrem Wahlkreis um eine Ablehnung dieses Gesetzes gebeten worden.
https://impfentscheid.info/kundgebung-18-10-2020-in-berlin/


Anwälte verurteilen die massiven Verstöße gegen Recht und Gesetz durch Corona-Maßnahmen

Offener Brief zur Weiterleitung https://afa.zone/wp-content/uploads/2020/11/Offener-Brief-AfA.pdf

An alle Abgeordneten des Bundestages und zur Weiterleitung
Am kommenden Mittwoch, den 18. November 2020, werden der Bundestag sowie am selben Tag noch der Bundesrat abschließend über den Gesetzentwurf vom 03.11.2020 der CDU/CSU und SPD eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beraten und abstimmen. Der Gesetzentwurf ist im Internet auffindbar unter BT Drs. 19/23944.

... Epidemie von nationaler Tragweite ohne fundierte wissenschaftliche Begründung
... Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen
... Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde
... Was uns die Regierungen und das RKI verschweigen
... Unlautere und sittenwidrige Informationen
... Willkürliche Festsetzung des Inzidenzwerts
... Die massiven Verstöße gegen Recht und Gesetz
... hier weiterlesen


Die Verfassungswidrigkeit aller Corona-Maßnahmen

Alle Corona-Maßnahmen seit März 2020 waren verfassungswidrig: Sie wurden eingeführt, ohne dass die höchste Gewalt im demokratischen Rechtsstaat und der Vertreter des Souveräns, der Deutsche Bundestag, über die Maßnahmen, ihren Umfang und ihre Dauer auch nur mitbestimmt hat. Stattdessen haben die Bundesregierung und die Landesregierungen drastische Maßnahmen ergriffen, die das Leben der gesamten Bevölkerung massiv verändert und in einem Umfang umgestaltet haben, dass man nur noch von der Verhängung eines Ausnahmezustandes sprechen kann. Fast alle Grundrechte, die vom Grundgesetz als ihrem Wesensgehalt nach unverletzlich ausgestaltet sind, wurden flächendeckend eingeschränkt.
Das bisherige Infektionsschutzgesetz hat ausdrücklich und unmissverständlich festgelegt, dass nur Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige zur Infektionsbekämpfung staatlichen Maßnahmen ausgesetzt werden dürfen, die mit Grundrechtsbeeinträchtigungen verbunden sind. Dennoch haben Bundesregierung und Landesregierungen grundrechtsverletzende Maßnahmen vor allem gegen die gesunde Gesamtbevölkerung gerichtet.
Dabei handelt es sich um die schwerste Gesetzes- und Verfassungsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik!
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Keinerlei Einfluss der Corona-Maßnahmen
auf das Infektionsgeschehen

Obwohl diese verfassungswidrigen Maßnahmen das öffentliche und private Leben in dramatischer Weise verändert und die Lebensqualität der Menschen verschlechtert haben, wurde das Infektionsgeschehen hierdurch überhaupt nicht beeinflusst.
Erfolgreich waren vor allem die freiwilligen Beiträge an Rücksichtnahme und Vorsicht, wie sie schon immer bei Infektionskrankheiten wie Grippewellen wirksam waren und natürlich der unermüdliche Einsatz der in unserem hervorragenden Gesundheitssystem tätigen Menschen.
Die Regierungen und Behörden wurden dennoch nicht müde, mit immer weiteren rechts- und verfassungswidrigen Maßnahmen nach der „Holzhammermethode“ die Bevölkerung zu drangsalieren, um sich als vermeintlich erfolgreiche Krisenmanager in der Öffentlichkeit und den Medien zu inszenieren.
Nachdem sich kritische Meinungsäußerungen und Gerichtsentscheidungen häuften, hat offenbar auch die Politik erkannt, dass sie seit Monaten Gesetz und Recht verletzen und vollkommen unverhältnismäßige Maßnahmen durchführen, über die nicht einmal der Gesetzgeber entschieden hat.

Versuch der Legalisierung durch den Bundestag
Dieser monatelange offene Rechtsbruch soll jetzt durch das sog. „3. Bevölkerungsschutzgesetz“ legalisiert werden. Doch auch dieses Gesetz erweist sich als eklatanter Verfassungsbruch! Durch das Gesetz soll ein neuer Paragraph 28 a in das Infektionsschutzgesetz eingefügt werden, der sämtliche verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen der letzten Monate als „notwendige Maßnahmen“ bezeichnet und sie zu beispielhaften Maßnahmen auch für die Zukunft erklärt. Auch sämtliche Maßnahmen, die sich als völlig ungeeignet erwiesen haben oder von Gerichten als offenkundig rechtswidrig erkannt wurden, sollen in Zukunft zum Standard der Infektionsbekämpfung gemacht werden. Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit soll durch diese Beispielmaßnahmen im Infektionsschutz weitgehend außer Kraft gesetzt werden. Der Verfassungsbruch soll somit zum Regelfall werden.

... Die Beseitigung von Grundrechten durch § 28a IfSG
... Weitere Entmachtung des Bundestages
... Drohende Zwangsimpfung für etwa 40 % der Bevölkerung
... Stoppen Sie dieses Gesetz! Denn Recht darf dem Unrecht niemals weichen!
... hier weiterlesen


Epidemie von nationaler Tragweite ohne fundierte wissenschaftliche Begründung

Seit März 2020 erleben wir die massivsten Grundrechtsbeschränkungen seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Grund hierfür ist das SARS-CoV-2-Virus, welches den Bundestag dazu veranlasst hat, im März 2020 in § 5 Infektionsschutzgesetz(IfSG) eine „Epidemie von nationaler Tragweite“ festzustellen und diese bis zum heutigen Tage aufrechtzuerhalten. Eine Definition des Begriffs „Epidemie“ sowie die Voraussetzungen für die Feststellung einer „Epidemie von nationaler Tragweite“ enthält § 5 IfSG allerdings nicht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher medizinischen und wissenschaftlichen Daten eine solche „Epidemie“ vom Bundestag festgestellt wurde.
Lesen Sie weiter: https://www.afa.zone/


Im Gespräch: Reiner Fuellmich (Corona-Untersuchungsausschuss)

hier klicken: https://kenfm.de/reiner-fuellmich/

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Der Verlauf der sogenannten Corona-Krise als weltweites Phänomen für das Jahr 2020 wird in der Rückbetrachtung dahingehend zu analysieren sein, warum sich die handelnde Politik und Wissenschaft lediglich auf ein Rechtfertigungs-Analysetool einigen konnte. Den PCR-Test.
Seit Mitte Januar diesen Jahres wird im Kampf gegen das Corona-Virus nahezu weltweit der PCR-Test eingesetzt, den der deutsche Virologe Christian Drosten mit seinem Team von der Berliner Charité entwickelt hat.
Seit Ende März führten die Labore in Deutschland etwa 350.000 Tests pro Woche durch. Das Robert-Koch-Institut gibt an, dass mittlerweile nun jede Woche über eine Million Tests ausgewertet werden können.
Es stellen sich jetzt schon elementare Fragen. Wer hat diese Vorgehensweise legitimiert? Welche Rolle spielt dabei der Virolge der Stunde? Haben die Ergebnisse dieser PCR-Testungen wirklich eine inhaltliche Aussagekraft?
Falls nein, wer haftet für diesen epochalen Irrtum? Diese Fragen stellt Ken Jebsen dem Anwalt Dr. Reiner Fuellmich.
Das Gespräch beleuchetet den Status quo einer juristischen Betrachtung dieser größten Gesellschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg.

Inhaltsübersicht (einzelne Themen anklicken!):
0:01:22 Der falsche PCR-Test des Dr. Drosten

0:12:32 Der Corona Untersuchungsausschuss
0:22:20 Die Dissertation von “Dr.” Drosten
0:34:50 Vita, Prozesse und Erfolge von Reiner Fuellmich
0:49:15 Warum eine “class action” in den USA?
1:02:38 Die Sponsoren der WHO
1:09:51 “Pandemie” in Italien
1:20:30 Grundrechtseinschränkungen und die Juristen
1:32:03 The Great Reset und Klaus Schwab
1:38:22 Verbrechen gegen die Menschlichkeit?
1:52:46 Schadensersatzklagen